Wirtschaftsprüfung
Wirtschaftsprüfung als Teil einer freiwilligen Abschlussprüfung von kleinen Kapitalgesellschaften.
Pflichtprüfungen nach § 316 HGB oder freiwillige Prüfungen von sogenannten großen Kapitalgesellschaften und e.V. werden von externen Wirtschaftsprüfern durchgeführt.